Corona – Gastfamilien

Es bleibt in der aktuellen Situation ungewiss, ob ein gebuchter Auslandsaufenthalt angetreten werden kann. Dasselbe gilt für die Einreise der Schüler*innen aus dem Ausland nach Deutschland. Wahrscheinlich lässt sich folgende Regel aufstellen: gibt es stark steigende Neuinfektionszahlen in einem Land, die sich über weite Gebiete erstrecken, so ist der Start in den Schüleraustausch in den nächsten drei Monaten mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht möglich.

Kann man sich jetzt schon als Gastfamilie anmelden?
Ja. Ihre Anmeldung ermöglicht uns, Sie mit aktuellen Informationen zu versorgen.

Woher beziehen Sie Ihre Informationen über die Austausch-Länder?
Von der Website des Auswärtigen Amtes. Von unseren Partnerschulen und Partnerorganisationen direkt vor Ort, mit denen wir in ständigem Austausch sind.

Was passiert, wenn die Schulen geschlossen sind, und der Unterricht nur online stattfindet?
Die Anreise zum Austausch ist nur möglich, wenn in den Schulen ein Präsenzunterricht sattfindet. Wenn sich die Situation während des Aufenthaltes verändert, treten wir mit Ihnen in Kontakt.

Unter welchen Bedingungen ist ein Austausch möglich?
Die Teilnehmer*innen müssen, die im jeweiligen Zielland geltenden Maßnahmen befolgen, z. Bsp. Maskenpflicht, Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln, ansonsten muss die Heimreise angetreten werden.
Die Schüler*innen sind gegen Masern und zwei Mal gegen Covid-19 geimpft.
Die weiteren Bedingungen werden wir zusammen mit unseren Partnern, abhängig vom Reisetermin und der dann aktuellen Erfordernisse, festlegen und entsprechend darüber informieren.

Wie wird entschieden, ob ein Programm stattfindet, oder abgesagt wird?
Auf Grundlage der Informationen des Auswärtigen Amtes und der Einschätzungen und Absprachen mit unseren Partnern vor Ort in Süd- und Mittelamerika.

Wie wird reagiert, wenn während des Aufenthaltes die Infektionszahlen wieder dynamisch ansteigen?
Es gibt keine grundsätzliche Handhabung. Manche Infektionsherde sind lokal begrenzt. Wenn sich der Gast nicht mehr wohl fühlt, oder die Gastfamilie die Verantwortung nicht übernehmen will, oder kann, ist eine kostenpflichtige Umbuchung des Fluges zu einem früheren Zeitpunkt, in der Regel möglich.

Ist eine Covid 19 Infektion während der Reise durch die Auslandkrankenversicherung bei der Dr. Walter GmbH abgesichert?
Eine Infektion durch das Coronavirus während der Reise und deren entsprechende medizinische Behandlung ist über unsere Auslandskrankenversicherung bei der Dr. Walter GmbH abgesichert.
Weitere aktuelle Informationen finden Sie hier