Corona – Auslandsaufenthalt

Es bleibt in der aktuellen Situation ungewiss, ob ein gebuchter Auslandsaufenthalt angetreten werden kann. Wahrscheinlich lässt sich folgende Regel aufstellen: gibt es stark steigende Neuinfektionszahlen in einem Land, die sich über weite Gebiete erstrecken, so ist der Start in den Schüleraustausch in den nächsten drei Monaten mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht möglich. Dasselbe gilt für die Einreise der Schüler*innen aus dem Ausland nach Deutschland.

Woher beziehen Sie Ihre Informationen über die Austausch-Länder?
Von der Website des Auswärtigen Amtes. Von unseren Partnerschulen und Partnerorganisationen direkt vor Ort, mit denen wir in ständigem Austausch sind.

Was passiert, wenn die Schulen geschlossen sind, und der Unterricht nur online stattfindet?
Die Anreise zum Austausch ist nur möglich, wenn in den Schulen ein Präsenzunterricht sattfindet. Wenn sich die Situation während des Aufenthaltes verändert, treten wir mit Ihnen in Kontakt.

Was passiert, wenn von der Bundesregierung/dem Auswärtigen Amt eine Reisewarnung für mein Zielland ausgesprochen wird?
Mit Aussprache der Reisewarnung besteht ein kostenfreies Reiserücktrittsrecht. Bereits gezahlte Gelder müssen von uns rückerstattet werden.

Unter welchen Bedingungen ist ein Austausch möglich?
Die Teilnehmer*innen müssen, die im jeweiligen Zielland geltenden Maßnahmen befolgen, z. Bsp. Maskenpflicht, Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln, ansonsten muss die Heimreise angetreten werden. Die Schüler*innen müssen gegen Covid-19 geimpft sein.
Die weiteren Bedingungen werden wir zusammen mit unseren Partnern, abhängig vom Reisetermin und der dann aktuellen Erfordernisse, festlegen und entsprechend darüber informieren.

Wie wird entschieden, ob ein Programm stattfindet, oder abgesagt wird?
Auf Grundlage der Informationen des Auswärtigen Amtes und der Einschätzungen und Absprachen mit unserer Partner vor Ort in Süd- und Mittelamerika.

Wie wird reagiert, wenn während eines Auslandaufenthaltes die Infektionszahlen wieder dynamisch ansteigen?
Es gibt keine grundsätzliche Handhabung. Manche Länder sind sehr groß und die Infektionsherde lokal begrenzt. Wenn man sich nicht mehr wohl fühlt, ist eine kostenpflichtige Umbuchung des Fluges in der Regel möglich.

Was passiert, wenn ich nicht nach Deutschland einreisen darf, weil ein Einreiseverbot für Menschen meines Gastlandes beschlossen wurde?
Deutsche dürfen in der Regel nach Hause zurückkehren, müssen aber mit Quarantänemaßnahmen rechnen.

Was passiert, wenn ich beim Auslandsaufenthalt bin, und inzwischen ein Reiseverbot in dieses Land beschlossen wurde? Kann ich trotzdem dortbleiben? Was passiert, wenn ich zurückkommen möchte?
Deutsche dürfen in der Regel nach Hause zurückkehren, müssen aber mit Quarantänemaßnahmen rechnen. Wenn der Flugverkehr eingestellt ist, muss mit Wartezeiten gerechnet werden. In Absprache mit allen Beteiligten ist ein Verweilen in dem Land von unserer Seite vorstellbar.

Was passiert, wenn ich zwar einreisen darf, aber erst nach einer zwei wöchigen Quarantäne zu meiner Gastfamilie darf?
Diese Entscheidung muss individuell in Absprache mit der Gastfamilie und der Schule vor Ort getroffen werden.

Ist eine Covid19 Infektion während der Reise durch die Auslandkrankenversicherung bei der Dr. Walter GmbH abgesichert?
Eine Infektion durch das Coronavirus während der Reise und deren entsprechende medizinische Behandlung ist über unsere Auslandskrankenversicherung bei der Dr. Walter GmbH abgesichert.
Weitere aktuelle Informationen finden Sie hier